Auf der STAFFINGpro 2026 in Wiesbaden war das Deutsche Zentrum für Arbeitsmedizin (DZA) als Aussteller vertreten. Am 21. Oktober 2026 hat ein Teil des DZA-Teams im RheinMain CongressCenter das DZA-Portal vorgeführt, viele Fragen zur Online-Arbeitsmedizin beantwortet und neue Kontakte geknüpft. Unsere Arbeitsmedizinerin war zudem als Speakerin dabei.
Was ist die STAFFINGpro?
Die STAFFINGpro ist eine Fachmesse für die Personaldienstleistungsbranche. Sie richtet sich an Führungskräfte und Entscheider aus Zeitarbeit und Staffing, etwa aus Geschäftsleitung, Filialleitung, Personalberatung, Recruiting, Vertrieb und Operations. An einem Tag kommen dort Fachprogramm, Ausstellung und Networking zusammen.
Die STAFFINGpro 2026 fand am 21. Oktober von 9 bis 17 Uhr im RheinMain CongressCenter in Wiesbaden statt. Für uns ist die Messe ein wichtiger Termin, denn Personaldienstleister gehören zu den Unternehmen, die besonders häufig und kurzfristig arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilungen für ihre Beschäftigten organisieren müssen.
Wie war das DZA auf der STAFFINGpro 2026 vertreten?
Das DZA war mit einem eigenen Stand auf der Messe. Ein Teil unseres Teams war vor Ort, natürlich standesgemäß im weißen Kittel. Auf unserer Standwand standen die Punkte, die uns ausmachen:
- 100 % digital organisiert,
- keine Wartezeiten, kein Terminstress,
- bis zu 12 Sprachen verfügbar,
- deutschlandweit im Einsatz.
Am Stand haben wir das DZA-Portal live vorgeführt. Besucherinnen und Besucher konnten sehen, wie sie Beschäftigte einladen, wie der Ablauf für die Mitarbeitenden aussieht und wo die Bescheinigungen anschließend abrufbar sind. Dazu kamen viele Gespräche, in denen wir Fragen aus dem Alltag der Personaldienstleister beantwortet und neue Kontakte geknüpft haben.
Ein besonderer Programmpunkt war der Auftritt unserer Arbeitsmedizinerin als Speakerin. So konnten wir arbeitsmedizinisches Fachwissen direkt in das Programm der Messe einbringen.
Welche Fragen haben die Besucher der STAFFINGpro 2026 bewegt?
Die Gespräche am Stand drehten sich vor allem um vier Themen:
- Wie funktioniert Online-Arbeitsmedizin? Viele wollten wissen, wie Vorsorge und Eignungsbeurteilung digital ablaufen.
- Welche Angebote gibt es? Gefragt waren konkrete Leistungen und Konditionen.
- Wie flexibel ist das Modell? Gerade bei schwankendem Personalbedarf ist das entscheidend.
- Wie breit ist das Portfolio? Personaldienstleister setzen Beschäftigte in ganz unterschiedlichen Branchen ein.
Diese Fragen beantworten wir im Folgenden auch für alle, die nicht nach Wiesbaden kommen konnten.
Wie funktioniert die Online-Arbeitsmedizin beim DZA?
Der Ablauf im DZA-Portal besteht aus vier Schritten:
- Registrieren: Das Unternehmen legt einen Zugang im Portal an.
- Einladen: Beschäftigte werden per E-Mail aus dem Portal eingeladen, in ihrer Sprache. Zur Auswahl stehen 12 Sprachen.
- Fragebogen ausfüllen: Die Mitarbeitenden beantworten den medizinischen Fragebogen online.
- Auswertung und Bescheinigung: Eine Fachärztin oder ein Facharzt wertet die Angaben aus, die Bescheinigung wird im Portal hinterlegt.
Für Personaldienstleister ist vor allem die Mehrsprachigkeit wichtig, weil viele Beschäftigte in der Zeitarbeit eine andere Muttersprache als Deutsch haben. Ob eine Online-Lösung für einen bestimmten Anlass rechtlich in Frage kommt, erklären wir ausführlich im Beitrag Ist eine Online-G-Untersuchung überhaupt erlaubt?
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Wie flexibel ist das Angebot?
Beim DZA gibt es kein Abo und keine Vertragsbindung. Unternehmen zahlen nur, wenn sie eine Leistung tatsächlich buchen, also pro Vorsorge, Eignungsbeurteilung, Schulung oder Unterweisung. Eine Mindestabnahme gibt es nicht.
Für Personaldienstleister passt das gut zum Geschäftsmodell. Die Zahl der Beschäftigten schwankt, Einsätze beginnen oft kurzfristig, und die nötigen Vorsorgen hängen vom jeweiligen Kundeneinsatz ab. Ein digitaler Ablauf ohne Terminvereinbarung hilft, Einsätze pünktlich zu starten.
Welche Leistungen gehören zum Portfolio?
Unser Angebot deckt die Anlässe ab, die in der Zeitarbeit besonders häufig vorkommen. Dazu gehören unter anderem:
- die G25-Eignungsbeurteilung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, etwa für Staplerfahrer,
- arbeitsmedizinische Vorsorge zum Beispiel bei Lärm (G20), Bildschirmarbeit (G37), Feuchtarbeit (G24), Infektionsgefährdung (G42), Staub (G1.4) und Atemschutz (G26.1),
- Gefährdungsbeurteilungen,
- Schulungen und Unterweisungen, etwa für Gabelstapler, Krane oder Hubarbeitsbühnen,
- weitere Leistungen wie ASA-Sitzungen, BGM und BEM sowie Fehlzeitenmanagement.
Die G-Bezeichnungen stammen aus den früheren DGUV-Grundsätzen. Wichtig ist der Unterschied: Die G25 ist eine Eignungsbeurteilung, die übrigen genannten Anlässe sind arbeitsmedizinische Vorsorge.
Warum ist Vorsorge in der Zeitarbeit so wichtig?
In der Zeitarbeit teilen sich zwei Unternehmen die Verantwortung. Nach § 11 Absatz 6 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes unterliegt die Tätigkeit beim Entleiher dessen Arbeitsschutzvorschriften. Die daraus folgenden Pflichten obliegen dem Entleiher, und zwar unbeschadet der Pflichten des Verleihers. Beide Seiten sind also in der Verantwortung.
Besonders wichtig ist das bei der Pflichtvorsorge: Nach § 4 Absatz 2 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) darf eine Tätigkeit nur ausgeübt werden, wenn die beschäftigte Person an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat. Fehlt die Vorsorge, kann der Einsatz nicht beginnen. Wie Verleiher und Entleiher die Zuständigkeit regeln können, haben wir im Beitrag Arbeitsmedizinische Vorsorge in der Zeitarbeit zusammengefasst.
Wie organisieren Personaldienstleister die Vorsorge praktisch?
Wer die Vorsorge für Zeitarbeitskräfte neu aufstellen möchte, kann sich an diesen Schritten orientieren:
- Einsatz klären: Vor jedem Kundeneinsatz die Tätigkeit und die Gefährdungen beim Einsatzbetrieb erfragen. Daraus ergibt sich, ob Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge oder eine Eignungsbeurteilung nötig ist.
- Rechtzeitig starten: Die erste Vorsorge muss nach der Arbeitsmedizinischen Regel AMR 2.1 innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit stattfinden. Bei Pflichtvorsorge darf die Tätigkeit ohne Teilnahme nicht beginnen.
- Zuständigkeit festlegen: Im Überlassungsvertrag regeln, wer die Vorsorge veranlasst und wie die Vorsorgebescheinigung ausgetauscht wird.
- Nachweise führen: Die Vorsorgekartei aktuell halten. Sie hält nach § 3 Absatz 4 ArbMedVV fest, dass, wann und aus welchem Anlass Vorsorge stattgefunden hat.
- Kosten klären: Die Beschäftigten tragen keine Kosten, denn Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen dürfen ihnen nicht auferlegt werden (§ 3 Absatz 3 Arbeitsschutzgesetz). Wie Verleiher und Entleiher die Kosten aufteilen, wird vertraglich vereinbart.
Fazit
Die STAFFINGpro 2026 in Wiesbaden war für das DZA ein Messetag mit vielen Gesprächen, Live-Vorführungen des Portals und einem Fachbeitrag unserer Arbeitsmedizinerin. Die Fragen der Besucher zeigen, wie groß das Interesse der Personaldienstleister an digitaler, mehrsprachiger und flexibler Arbeitsmedizin ist. Wir bedanken uns bei allen, die uns am Stand besucht haben, und freuen uns auf die weiteren Gespräche. Bei Fragen zu Vorsorge und Eignung in Ihrem Unternehmen beraten wir Sie gern.
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