Mit BGM & BEM Fehlzeiten reduzieren

Betriebliches Gesundheitsmanagement und Eingliederungsmanagement zur Reduktion von Ausfällen und zur Wiedereingliederung erkrankter Mitarbeiter. Individuelle Konzepte für Betriebe jeder Größe.

Was DZA übernimmt

Was ist der Unterschied?

BGM und BEM sind zwei verwandte, aber unterschiedliche Instrumente: das eine ist präventiv, das andere reaktiv. DZA bietet beides aus einer Hand.

BGM — Betriebliches Gesundheitsmanagement

Proaktive Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit aller Mitarbeiter — bevor Probleme entstehen. Ziel ist die langfristige Reduktion von Fehlzeiten und die Stärkung der Arbeitsfähigkeit.

BEM — Betriebliches Eingliederungsmanagement

Gesetzlich verpflichtend nach § 167 SGB IX: Für Mitarbeiter mit mehr als 6 Wochen Krankheit innerhalb eines Jahres muss ein BEM-Verfahren angeboten werden.

Unsere BGM- und BEM-Leistungen

Fehlzeitenanalyse

Systematische Auswertung von Krankheitszeiten nach Abteilung, Alter, Tätigkeitsbereich und Diagnosegruppe. Grundlage für alle weiteren Maßnahmen.

BGM-Konzeptentwicklung

Entwicklung eines auf Ihren Betrieb zugeschnittenen Gesundheitsmanagement-Konzepts mit konkreten Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Erfolgskennzahlen.

BEM-Gespräche

Strukturierte Gespräche mit langzeiterkrankten Mitarbeitern — vertraulich, lösungsorientiert und dokumentiert nach den gesetzlichen Anforderungen des § 167 SGB IX.

Wiedereingliederung

Erstellung eines stufenweisen Wiedereingliederungsplans in Abstimmung mit dem Mitarbeiter, dem Betriebsarzt und der Führungskraft.

Burn-out-Prävention & Work-Life-Balance

Früherkennung und Prävention psychischer Belastungen. DZA fördert Work-Life-Balance und unterstützt beim Aufbau eines gesunden Arbeitsumfelds mit dem Ziel des „healthy worker".

Koordination mit Krankenkassen

Wir koordinieren die Zusammenarbeit mit gesetzlichen Krankenkassen bei der Beantragung von Fördergeldern für Gesundheitsprogramme nach § 20b SGB V.

Vertrauen von Unternehmen aus ganz Deutschland

Die Online-Untersuchung war super einfach und absolut stressfrei. Innerhalb weniger Minuten konnte ich meine Mitarbeiter anmelden, und die Ergebnisse kamen schnell zurück. Das spart uns enorm viel Zeit.

ML
Marius L.
Duisburg

Wir haben lange nach einer unkomplizierten Lösung gesucht — beim DZA sind wir endlich fündig geworden. Die Plattform ist intuitiv, und wir müssen unsere Mitarbeiter nicht mehr durch Papierprozesse schleusen.

PR
Paul R.
Oberhausen

Die digitale Anmeldung lief völlig problemlos, und wir haben die Ergebnisse schneller erhalten als erwartet. Endlich keine Wartezeiten mehr beim Betriebsarzt.

FB
Finn B.
Berlin

Der Aufwand für arbeitsmedizinische Untersuchungen war bei uns immer sehr hoch. Mit DZA haben wir jetzt einen verlässlichen Partner, der uns den gesamten Prozess deutlich erleichtert.

MS
Marie S.
Hamburg

Unsere Mitarbeiter können die G25-Untersuchungen bequem online durchführen, und wir als Unternehmen haben sofort Zugriff auf die Ergebnisse. Sehr professionell und absolut zuverlässig.

JL
Julia L.
Voerde

Die Anmeldung ist selbsterklärend, und ich schätze es, dass wir uns nicht mehr um organisatorische Details kümmern müssen. Die Ergebnisse kommen schnell — effizient und professionell.

JW
Jana W.
Kleve

BGM und BEM aus einer Hand

Fehlzeiten kosten Betriebe im Durchschnitt über 700 Euro pro Mitarbeiter und Jahr. Ein strukturiertes BGM amortisiert sich in der Regel innerhalb von zwei Jahren. DZA hilft Ihnen, diesen Prozess aufzusetzen.

Messbare Wirkung

Ein strukturiertes BGM reduziert nachweislich Fehlzeiten und Fluktuation. DZA dokumentiert die Entwicklung mit klaren Kennzahlen, damit Sie den Erfolg messen können.

DGUV-konforme BEM-Dokumentation

Das BEM ist nach § 167 SGB IX gesetzlich vorgeschrieben. DZA stellt sicher, dass Verfahren und Dokumentation den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Alles aus einer Hand

DZA kombiniert BGM, BEM, G-Untersuchungen und ASA-Sitzungen und ist somit ein Ansprechpartner für Ihre gesamte betriebliche Gesundheit.

BGM und BEM in Ihrem Betrieb aufsetzen

Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie persönlich und entwickeln ein passendes Konzept.

BGM & BEM im Detail

Haben Sie noch Fragen? Schauen Sie in unseren FAQ nach, oder kontaktieren Sie uns gerne telefonisch.

Nach § 167 SGB IX sind alle Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeitern mit mehr als 6 Wochen Erkrankung innerhalb von 12 Monaten ein BEM-Gespräch anzubieten — unabhängig von der Betriebsgröße.
 
Nein. Die Teilnahme ist freiwillig. Der Arbeitgeber muss das BEM jedoch anbieten und das Angebot dokumentieren — andernfalls drohen arbeitsrechtliche Nachteile bei krankheitsbedingten Kündigungen.

Die Kosten richten sich nach Betriebsgröße und gewünschtem Leistungsumfang. Sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

Ja. Gesetzliche Krankenkassen sind nach § 20b SGB V verpflichtet, betriebliche Gesundheitsförderung zu unterstützen. DZA berät Sie bei der Beantragung von Fördermitteln.