Systematische Analyse aller Arbeitsplätze und Tätigkeiten auf Gefährdungen. Vollständig dokumentiert und mit konkreten Schutzmaßnahmen. DZA erstellt und aktualisiert Ihre Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG.
Nach § 5 ArbSchG ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen — für jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit. Die Ergebnisse müssen schriftlich dokumentiert werden.
Mit unserem Online-Programm erstellen Sie Ihre Gefährdungsbeurteilungen bequem digital — gesetzeskonform, transparent und effizient. Sie erkennen Gefahren im Betrieb, leiten passende Schutzmaßnahmen ab und dokumentieren den gesamten Prozess revisionssicher — ideal bei Prüfungen durch Behörden oder Betriebsbegehungen.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliger Vorgang — sie muss regelmäßig überprüft und bei wesentlichen Änderungen von Arbeitsbedingungen, Arbeitsmitteln oder Arbeitsabläufen aktualisiert werden.
Gesetzliche Grundlage
Unser Vorgehen:
1
Gemeinsam mit Ihnen und ggf. dem Betriebsrat begehen wir alle Arbeitsplätze und dokumentieren Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Arbeitsbedingungen.
2
Systematische Erfassung aller relevanten Gefährdungsarten: physische, chemische, biologische, psychische und organisatorische Gefährdungen.
3
Bewertung jeder Gefährdung nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß. Dies bildet die Grundlage für die Priorisierung der Schutzmaßnahmen.
4
Ableitung konkreter Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip: Substitution, technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen.
5
Vollständige Dokumentation nach ArbSchG, inklusive Maßnahmenplan, Verantwortlichkeiten und regelmäßiger Überprüfung der Wirksamkeit.
Lärm, Vibration, Strahlung, Hitze, Kälte, Beleuchtung — alle physikalischen Einwirkungen auf den Arbeitsplatz.
Gefahrstoffe, Stäube, Dämpfe, Lösungsmittel — Bewertung nach REACH und GefStoffV mit Substitutionsprüfung.
Infektionsgefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe — besonders relevant in Pflege, Lebensmittelverarbeitung und Laborarbeit.
Zeitdruck, Schichtarbeit, emotionale Belastung — psychische Gefährdungen sind seit 2013 zwingend Teil der Gefährdungsbeurteilung.
Körperhaltung, manuelle Handhabung von Lasten, Bildschirmarbeit — Bewertung nach Lastenhandhabungsverordnung und BildscharbV.
Arbeitsorganisation, Qualifikation, Kommunikation — strukturelle Risikofaktoren die oft übersehen werden.










Die Online-Untersuchung war super einfach und absolut stressfrei. Innerhalb weniger Minuten konnte ich meine Mitarbeiter anmelden, und die Ergebnisse kamen schnell zurück. Das spart uns enorm viel Zeit.
Wir haben lange nach einer unkomplizierten Lösung gesucht — beim DZA sind wir endlich fündig geworden. Die Plattform ist intuitiv, und wir müssen unsere Mitarbeiter nicht mehr durch Papierprozesse schleusen.
Die digitale Anmeldung lief völlig problemlos, und wir haben die Ergebnisse schneller erhalten als erwartet. Endlich keine Wartezeiten mehr beim Betriebsarzt.
Der Aufwand für arbeitsmedizinische Untersuchungen war bei uns immer sehr hoch. Mit DZA haben wir jetzt einen verlässlichen Partner, der uns den gesamten Prozess deutlich erleichtert.
Unsere Mitarbeiter können die G25-Untersuchungen bequem online durchführen, und wir als Unternehmen haben sofort Zugriff auf die Ergebnisse. Sehr professionell und absolut zuverlässig.
Die Anmeldung ist selbsterklärend, und ich schätze es, dass wir uns nicht mehr um organisatorische Details kümmern müssen. Die Ergebnisse kommen schnell — effizient und professionell.
Viele Betriebe haben Gefährdungsbeurteilungen die formal existieren, aber nicht aktuell sind oder wesentliche Gefährdungsarten nicht abdecken. DZA erstellt praxisnahe Beurteilungen die auch einer BG-Prüfung standhalten.
Unsere Dokumentationen entsprechen den Anforderungen der Berufsgenossenschaften und staatlichen Arbeitsschutzbehörden.
Gefährdungsbeurteilungen müssen bei Änderungen aktualisiert werden. DZA überwacht die Aktualität und erinnert Sie wenn eine Überprüfung fällig ist.
Keine leeren Dokumente! Jede Gefährdung bekommt konkrete Schutzmaßnahmen mit Verantwortlichkeit und Umsetzungstermin.
Sprechen Sie uns an! Wir analysieren Ihre Arbeitsplätze und erstellen vollständige Dokumentationen.
Haben Sie noch Fragen? Schauen Sie in unseren FAQ nach, oder kontaktieren Sie uns gerne telefonisch.
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Aufbewahrungsfrist. Empfohlen werden mindestens 5 Jahre, bei Gefahrstoffexpositionsnachweisen bis zu 40 Jahre.
Ja, seit der ArbSchG-Novelle 2013 sind psychische Belastungen ausdrücklich in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.
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