ASA-Sitzungen DGUV-konform organisiert

Die Zusammenarbeit zwischen Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Führungskräften ist gesetzlich vorgeschrieben. DZA begleitet Ihre ASA-Sitzungen und übernimmt die vollständige Protokollierung.

Was DZA übernimmt

Pflichtberatung nach DGUV Vorschrift 2

Die ASA-Sitzung (Arbeitsschutzausschuss-Sitzung) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Zusammenkunft, an der Arbeitgeber, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsrat und Sicherheitsbeauftragte teilnehmen. Sie findet mindestens einmal im Quartal statt.

Ziel ist die gemeinsame Beratung über Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Die Ergebnisse werden schriftlich festgehalten und sind bei Betriebsprüfungen vorzulegen.

Gesetzliche Grundlage

Die ASA-Sitzung ist nach § 11 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) verpflichtend. Arbeitgeber mit mehr als 20 Mitarbeitern sind zur regelmäßigen Durchführung verpflichtet. Fehlende Protokolle können bei Betriebsprüfungen zu Bußgeldern führen.

Unsere Leistungen im Überblick

1

Terminkoordination

Wir koordinieren den Termin mit allen Beteiligten: Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft, Betriebsrat und Führungskräften. Auf Wunsch auch als digitale Sitzung.

2

Vorbereitung und Agenda

Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen die Tagesordnung, basierend auf aktuellen Gefährdungsbeurteilungen, Unfallstatistiken und offenen Maßnahmen aus der letzten Sitzung.

3

Durchführung und Moderation

Unser Betriebsarzt oder unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit begleitet die Sitzung und sorgt für eine zielführende Moderation.

4

Protokollierung und Dokumentation

Wir erstellen das vollständige Sitzungsprotokoll nach DGUV V2. Archiviert und bei Betriebsprüfungen sofort vorzeigbar.

Was in der ASA-Sitzung behandelt wird

Jede ASA-Sitzung deckt die gesetzlich vorgeschriebenen Themen ab und geht dort tiefer, wo Handlungsbedarf besteht.

Unfallgeschehen und Prävention

Auswertung von Beinaheunfällen und Arbeitsunfällen seit der letzten Sitzung. Ableitung von Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Vorfälle.

Gefährdungs-beurteilungen

Stand der aktuellen Gefährdungsbeurteilungen, offene Maßnahmen und neue Gefährdungen durch Änderungen in Arbeitsabläufen oder Arbeitsmitteln.

Gesundheitsschutz-maßnahmen

Planung und Auswertung arbeitsmedizinischer Vorsorgen, Schutzausrüstung, ergonomische Maßnahmen und Gesundheitsförderungsprogramme.

Unterweisungen und Schulungen

Übersicht über durchgeführte und geplante Unterweisungen. Abstimmung über notwendige Schulungsmaßnahmen für spezifische Tätigkeiten oder Abteilungen.

Maßnahmenverfolgung

Statusbericht zu Maßnahmen aus vorangegangenen Sitzungen: was wurde umgesetzt, was ist noch offen, wer ist verantwortlich.

Protokoll nach DGUV V2

Vollständiges Sitzungsprotokoll mit allen Beschlüssen, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten. Sicher archiviert und bei Prüfungen vorzeigbar.

Vertrauen von Unternehmen aus ganz Deutschland

Die Online-Untersuchung war super einfach und absolut stressfrei. Innerhalb weniger Minuten konnte ich meine Mitarbeiter anmelden, und die Ergebnisse kamen schnell zurück. Das spart uns enorm viel Zeit.

ML
Marius L.
Duisburg

Wir haben lange nach einer unkomplizierten Lösung gesucht — beim DZA sind wir endlich fündig geworden. Die Plattform ist intuitiv, und wir müssen unsere Mitarbeiter nicht mehr durch Papierprozesse schleusen.

PR
Paul R.
Oberhausen

Die digitale Anmeldung lief völlig problemlos, und wir haben die Ergebnisse schneller erhalten als erwartet. Endlich keine Wartezeiten mehr beim Betriebsarzt.

FB
Finn B.
Berlin

Der Aufwand für arbeitsmedizinische Untersuchungen war bei uns immer sehr hoch. Mit DZA haben wir jetzt einen verlässlichen Partner, der uns den gesamten Prozess deutlich erleichtert.

MS
Marie S.
Hamburg

Unsere Mitarbeiter können die G25-Untersuchungen bequem online durchführen, und wir als Unternehmen haben sofort Zugriff auf die Ergebnisse. Sehr professionell und absolut zuverlässig.

JL
Julia L.
Voerde

Die Anmeldung ist selbsterklärend, und ich schätze es, dass wir uns nicht mehr um organisatorische Details kümmern müssen. Die Ergebnisse kommen schnell — effizient und professionell.

JW
Jana W.
Kleve

ASA-Sitzungen ohne Organisationsaufwand

Viele Unternehmen führen ASA-Sitzungen durch, ohne dass die Protokollierung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. DZA stellt sicher, dass Ihre Sitzungen nicht nur stattfinden, sondern auch DGUV-konform und nachvollziehbar dokumentiert sind.

DGUV-konforme Protokollierung

Unsere Protokolle entsprechen den Anforderungen nach DGUV V2 und § 11 ASiG. Alle Beschlüsse, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten vollständig dokumentiert.

Alles aus einer Hand

DZA kombiniert ASA-Sitzungen mit G-Untersuchungen, Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen und ist somit ein Ansprechpartner für Ihre gesamte Arbeitsmedizin.

ASA-Sitzungen durchführen

Sprechen Sie uns an! Wir organisieren Ihre nächste ASA-Sitzung und übernehmen die vollständige Protokollierung.

Alles zur ASA-Sitzung

Haben Sie noch Fragen? Schauen Sie in unseren FAQ nach, oder kontaktieren Sie uns gerne telefonisch.

Mindestens einmal pro Quartal, also 4 Mal im Jahr. Je nach Betriebsgröße und Gefährdungsgrad kann eine häufigere Durchführung sinnvoll sein.
 
Arbeitgeber oder Vertreter, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsrat oder Personalrat sowie Sicherheitsbeauftragte. Weitere Führungskräfte können je nach Tagesordnung hinzugezogen werden.

Ja. Digitale ASA-Sitzungen per Videokonferenz sind zulässig, solange alle Pflichtbeteiligten teilnehmen und das Protokoll ordnungsgemäß erstellt wird.

Ab 20 Beschäftigten ist die Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses und die Durchführung regelmäßiger ASA-Sitzungen nach § 11 ASiG verpflichtend.