Die Zusammenarbeit zwischen Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Führungskräften ist gesetzlich vorgeschrieben. DZA begleitet Ihre ASA-Sitzungen und übernimmt die vollständige Protokollierung.
Die ASA-Sitzung (Arbeitsschutzausschuss-Sitzung) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Zusammenkunft, an der Arbeitgeber, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsrat und Sicherheitsbeauftragte teilnehmen. Sie findet mindestens einmal im Quartal statt.
Ziel ist die gemeinsame Beratung über Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Die Ergebnisse werden schriftlich festgehalten und sind bei Betriebsprüfungen vorzulegen.
Gesetzliche Grundlage
1
Wir koordinieren den Termin mit allen Beteiligten: Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft, Betriebsrat und Führungskräften. Auf Wunsch auch als digitale Sitzung.
2
Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen die Tagesordnung, basierend auf aktuellen Gefährdungsbeurteilungen, Unfallstatistiken und offenen Maßnahmen aus der letzten Sitzung.
3
Unser Betriebsarzt oder unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit begleitet die Sitzung und sorgt für eine zielführende Moderation.
4
Wir erstellen das vollständige Sitzungsprotokoll nach DGUV V2. Archiviert und bei Betriebsprüfungen sofort vorzeigbar.
Jede ASA-Sitzung deckt die gesetzlich vorgeschriebenen Themen ab und geht dort tiefer, wo Handlungsbedarf besteht.
Auswertung von Beinaheunfällen und Arbeitsunfällen seit der letzten Sitzung. Ableitung von Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Vorfälle.
Stand der aktuellen Gefährdungsbeurteilungen, offene Maßnahmen und neue Gefährdungen durch Änderungen in Arbeitsabläufen oder Arbeitsmitteln.
Planung und Auswertung arbeitsmedizinischer Vorsorgen, Schutzausrüstung, ergonomische Maßnahmen und Gesundheitsförderungsprogramme.
Übersicht über durchgeführte und geplante Unterweisungen. Abstimmung über notwendige Schulungsmaßnahmen für spezifische Tätigkeiten oder Abteilungen.
Statusbericht zu Maßnahmen aus vorangegangenen Sitzungen: was wurde umgesetzt, was ist noch offen, wer ist verantwortlich.
Vollständiges Sitzungsprotokoll mit allen Beschlüssen, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten. Sicher archiviert und bei Prüfungen vorzeigbar.










Die Online-Untersuchung war super einfach und absolut stressfrei. Innerhalb weniger Minuten konnte ich meine Mitarbeiter anmelden, und die Ergebnisse kamen schnell zurück. Das spart uns enorm viel Zeit.
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Die digitale Anmeldung lief völlig problemlos, und wir haben die Ergebnisse schneller erhalten als erwartet. Endlich keine Wartezeiten mehr beim Betriebsarzt.
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Viele Unternehmen führen ASA-Sitzungen durch, ohne dass die Protokollierung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. DZA stellt sicher, dass Ihre Sitzungen nicht nur stattfinden, sondern auch DGUV-konform und nachvollziehbar dokumentiert sind.
Unsere Protokolle entsprechen den Anforderungen nach DGUV V2 und § 11 ASiG. Alle Beschlüsse, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten vollständig dokumentiert.
DZA kombiniert ASA-Sitzungen mit G-Untersuchungen, Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen und ist somit ein Ansprechpartner für Ihre gesamte Arbeitsmedizin.
Sprechen Sie uns an! Wir organisieren Ihre nächste ASA-Sitzung und übernehmen die vollständige Protokollierung.
Haben Sie noch Fragen? Schauen Sie in unseren FAQ nach, oder kontaktieren Sie uns gerne telefonisch.
Ja. Digitale ASA-Sitzungen per Videokonferenz sind zulässig, solange alle Pflichtbeteiligten teilnehmen und das Protokoll ordnungsgemäß erstellt wird.
Ab 20 Beschäftigten ist die Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses und die Durchführung regelmäßiger ASA-Sitzungen nach § 11 ASiG verpflichtend.
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