Für Bediener von Hallenkranen, Brückenkranen oder Säulenschwenkkranen. Theoretische Grundlagen und praktische Fertigkeiten für den sicheren, rechtskonformen Einsatz.
Wer Krane bedient (ob Laufkran, Brückenkran, Säulenschwenkkran oder Portalkran), muss als Kranführer ausgebildet sein. Ohne diese Qualifikation darf kein Mitarbeiter eigenverantwortlich einen Kran bedienen. Die DGUV Grundsatz 309-003 regelt die Anforderungen an Ausbildung und Prüfung.
Gesetzliche Grundlage
Krantypen, Tragmittel, Anschlagmittel, Lastaufnahme, Signalgebung und Unfallverhütung.
Schriftliche Prüfung zu den Theorieinhalten. Bei Bestehen geschieht Zulassung zur Praxisausbildung.
Einweisung am Kran, Lastaufnahme, Fahrübungen und Zusammenarbeit mit Anschläger unter Aufsicht eines qualifizierten Ausbilders.
Kranführerausweis nach DGUV Grundsatz 309-003 wird ausgestellt und ist sofort gültig. Deutschlandweit anerkannt.
Nach bestandener Theorie- und Praxisprüfung erhält der Mitarbeiter einen Kranführerausweis nach DGUV Grundsatz 309-003 mit Datum, Krantyp und Ausbildungsinhalt. Das Zertifikat ist im Betrieb zu archivieren und bei Prüfungen vorzulegen.










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Haben Sie noch Fragen? Schauen Sie in unseren FAQ nach, oder kontaktieren Sie uns gerne telefonisch.
Jährlich! Die DGUV V52 schreibt eine jährliche Pflichtunterweisung vor. DZA bietet diese online an.
Ja, bevorzugt sogar. Die Praxisausbildung am betriebseigenen Kran ist praxisnäher und effizienter.
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