Ist eine Online G "Untersuchung" überhaupt erlaubt?

Klare Antworten für Unternehmer und Arbeitgeber

Ist die ehemalige G20, G25 und G37 Online erlaubt?

Die arbeitsmedizinische Untersuchung zu Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals G25) ist seit 2013 nicht mehr Teil der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV). Damit entfällt eine verbindliche Rechtsgrundlage zur Durchführung der früheren G25. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt jedoch weiterhin „Eignungsbeurteilungen in der betrieblichen Praxis“ und hat im Mai 2024 eine aktualisierte Fassung hierzu veröffentlicht.

Diese Empfehlungen betonen, dass für Eignungsbeurteilungen, die auch Untersuchungen beinhalten können, nicht immer eine rechtlich normierte Mindestqualifikation erforderlich ist, wie sie beispielsweise in § 7 ArbMedVV oder den §§ 11 Abs. 2 Nr. 1–5, 65 FeV für die Fahreignung festgelegt ist. Ziel einer Eignungsbeurteilung ist es, die physischen Fähigkeiten der Beschäftigten zu bewerten, um sicherzustellen, dass die Tätigkeiten ohne relevante Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten oder Dritter ausgeübt werden können.

Eignungsbeurteilungen erfolgen auf Veranlassung des Arbeitgebers, vorrangig in Bereichen mit besonderen Gefahren. Sie dienen sowohl dem Schutz weiterer Beschäftigter als auch der Verhütung von Arbeitsunfällen. Nach § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 1 (Befähigung für Tätigkeiten) hat der Unternehmer sicherzustellen, dass die Versicherten über die nötige Befähigung verfügen, um die für Sicherheit und Gesundheitsschutz relevanten Bestimmungen einzuhalten. Diese Befähigung kann je nach Tätigkeit z. B. ein ausreichendes Hör- oder Sehvermögen umfassen. Dabei stellt die physische Eignung einen Aspekt der Befähigung nach § 7 ArbSchG dar, jedoch keine eigenständige Rechtsgrundlage.

Arbeitsmedizinische Vorsorge im Wandel

Die DGUV hat 2022 neue „Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ veröffentlicht, womit die bisherigen „Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen“ (G-Sätze) abgelöst wurden. Die G-Sätze fokussierten primär auf die Untersuchung von Beschäftigten, wohingegen die aktuelle Vorsorge stärker beratend ausgerichtet ist. Körperliche und apparative Untersuchungen dienen nun nur noch als Ergänzung, während Gefährdungsbeurteilungen als Grundlage für arbeitsmedizinische Vorsorge dienen – dies gilt auch für digitale Angebote.

Beschäftigte sind verpflichtet, im Rahmen einer Pflichtvorsorge vor Aufnahme einer Tätigkeit mitzuwirken, sofern die Gefährdungsbeurteilung entsprechende Auslösekriterien gemäß ArbMedVV erfüllt. Dabei kann sich die Pflichtvorsorge auf eine Beratung und Aufklärung beschränken. Ärztliche Untersuchungen sind nicht zwingend und unterliegen keiner Duldungspflicht. Ohne Teilnahme an der Beratung ist die Ausübung gefährdender Tätigkeiten jedoch nicht zulässig (§ 4 ArbMedVV).

Trotz der Änderungen werden in der betrieblichen Praxis und in unseren digitalen Angeboten weiterhin die alten G-Bezeichnungen wie „alte G20“ oder „alte G37“ genutzt, um das Verständnis unserer Kunden zu erleichtern. Dabei wird der Vorsorgeanlass klar benannt und entsprechend ergänzt.

Unsere Antwort ist eindeutig und belegt: JA!

Auch wenn die alten G-Untersuchungen wie G20, G25 und G37 in der ArbMedVV nicht mehr explizit genannt werden, sind digitale Vorsorge- und Beratungsangebote rechtlich zulässig. Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers, ergänzt durch die aktuellen Empfehlungen der DGUV. Damit bleibt die arbeitsmedizinische Beratung – auch online – 100% DGUV-konform und praxisnah möglich.

Die Online-Untersuchung war super einfach und absolut stressfrei. Innerhalb weniger Minuten konnte ich meine Mitarbeiter anmelden, und die Ergebnisse kamen schnell zurück. Das spart uns enorm viel Zeit.

ML
Marius L.
Duisburg

Wir haben lange nach einer unkomplizierten Lösung gesucht — beim DZA sind wir endlich fündig geworden. Die Plattform ist intuitiv, und wir müssen unsere Mitarbeiter nicht mehr durch Papierprozesse schleusen.

PR
Paul R.
Oberhausen

Die digitale Anmeldung lief völlig problemlos, und wir haben die Ergebnisse schneller erhalten als erwartet. Endlich keine Wartezeiten mehr beim Betriebsarzt.

FB
Finn B.
Berlin

Der Aufwand für arbeitsmedizinische Untersuchungen war bei uns immer sehr hoch. Mit DZA haben wir jetzt einen verlässlichen Partner, der uns den gesamten Prozess deutlich erleichtert.

MS
Marie S.
Hamburg

Unsere Mitarbeiter können die G25-Untersuchungen bequem online durchführen, und wir als Unternehmen haben sofort Zugriff auf die Ergebnisse. Sehr professionell und absolut zuverlässig.

JL
Julia L.
Voerde

Die Anmeldung ist selbsterklärend, und ich schätze es, dass wir uns nicht mehr um organisatorische Details kümmern müssen. Die Ergebnisse kommen schnell — effizient und professionell.

JW
Jana W.
Kleve

Falls Sie noch fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns.