Arbeitsmedizin – gesund arbeiten

Arbeitsmedizin ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Sie hilft dabei, arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen frühzeitig zu erkennen, Beschäftigte individuell zu beraten und Arbeitgeber bei geeigneten Schutzmaßnahmen zu unterstützen. Besonders wichtig ist die klare Unterscheidung zwischen arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsbeurteilungen.

Warum ist Arbeitsmedizin für Unternehmen und Beschäftigte wichtig?

Arbeitsmedizin ist die medizinische Fachdisziplin, die sich mit den Wechselwirkungen zwischen Arbeit, Gesundheit und Arbeitsbedingungen beschäftigt. Sie verbindet medizinische Beratung mit dem betrieblichen Arbeitsschutz und unterstützt damit sowohl Beschäftigte als auch Arbeitgeber.

Für Unternehmen geht es dabei nicht allein um die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Eine gut organisierte arbeitsmedizinische Betreuung kann dazu beitragen, gesundheitliche Risiken am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und geeignete Präventionsmaßnahmen abzuleiten.

Beschäftigte erhalten wiederum die Möglichkeit, gesundheitliche Fragen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit vertraulich mit einer Betriebsärztin oder einem Betriebsarzt zu besprechen.

Welche Aufgaben übernimmt die Arbeitsmedizin?

Arbeitsmedizin umfasst deutlich mehr als eine klassische Untersuchung. Im Mittelpunkt steht die individuelle Beratung zu gesundheitlichen Auswirkungen der konkreten Tätigkeit.

Je nach Arbeitsplatz und Gefährdungsbeurteilung können unterschiedliche Themen relevant sein:

  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen
  • Lärm und andere physikalische Einwirkungen
  • Bildschirmarbeit
  • Tätigkeiten mit Atemschutz
  • Infektionsgefährdungen
  • besondere Anforderungen an bestimmte Tätigkeiten
  • Fragen zum gesundheitsgerechten Arbeiten

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) unterscheidet dabei zwischen Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge. Diese Formen verfolgen unterschiedliche Zwecke und haben unterschiedliche Voraussetzungen.

Was ist arbeitsmedizinische Vorsorge?

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine individuelle arbeitsmedizinische Beratung, die sich auf die konkreten Arbeitsbedingungen und möglichen Gesundheitsgefährdungen bezieht. Sie dient unter anderem der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und der individuellen Aufklärung über gesundheitliche Risiken.

Wichtig: Arbeitsmedizinische Vorsorge ist nicht automatisch eine Eignungsuntersuchung. Die ArbMedVV grenzt die Vorsorge ausdrücklich vom Nachweis der gesundheitlichen Eignung für bestimmte berufliche Anforderungen ab. 

Welche Arten der arbeitsmedizinischen Vorsorge gibt es?

Die ArbMedVV kennt drei wesentliche Formen:

Pflichtvorsorge ist bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten zu veranlassen. Beschäftigte müssen daran teilnehmen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Angebotsvorsorge muss der Arbeitgeber bei bestimmten Gefährdungen anbieten. Die Beschäftigten können das Angebot grundsätzlich freiwillig wahrnehmen; ein ausgeschlagenes Angebot entbindet den Arbeitgeber nicht von der Pflicht, es weiterhin entsprechend den Vorgaben anzubieten.  

Wunschvorsorge ermöglicht Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorge auf eigenen Wunsch, wenn ein Gesundheitsschaden durch die Tätigkeit nicht ausgeschlossen werden kann.

Welche Vorsorge erforderlich ist, hängt deshalb immer von der konkreten Tätigkeit und der Gefährdungsbeurteilung ab.

Warum sind G-Vorsorgen und Eignungsbeurteilungen so wichtig?

In der betrieblichen Praxis begegnen Arbeitgebern und Beschäftigten weiterhin Bezeichnungen wie G20, G25, G37 oder G42. Diese Begriffe stammen aus dem früheren System der berufsgenossenschaftlichen Grundsätze und werden teilweise weiterhin verwendet.

Dabei ist eine genaue Zuordnung wichtig: Nicht jede sogenannte „G-Untersuchung“ ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge im Sinne der ArbMedVV.

Ein Beispiel ist G25. Sie steht für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten und wird heute als Empfehlung für eine Eignungsbeurteilung eingeordnet. Das Ziel einer Eignungsbeurteilung unterscheidet sich von dem einer arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Auch G37 und G42 sollten nicht einfach mit den Begriffen Pflicht- oder Angebotsvorsorge gleichgesetzt werden. Entscheidend ist immer, welche Tätigkeit, Gefährdung und rechtliche Grundlage im konkreten Fall vorliegt.

Wie kann arbeitsmedizinische Vorsorge heute flexibel erfolgen?

Arbeitsmedizinische Betreuung muss nicht zwangsläufig mit langen Anfahrtswegen und starren Terminen verbunden sein. Digitale Anwendungen und telemedizinische Verfahren können unter den dafür geltenden Voraussetzungen Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge sein.

Die Arbeitsmedizinische Regel AMR Nr. 3.4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge: Digitale Anwendungen und telemedizinische Vorsorge“ konkretisiert seit 2026 die Nutzung digitaler und insbesondere telemedizinischer Anwendungen. Dabei bleibt der individuelle Kontakt zwischen Ärztin oder Arzt und beschäftigter Person ein wesentlicher Bestandteil.

Für Unternehmen kann das eine praktische Möglichkeit sein, arbeitsmedizinische Leistungen bundesweit und zeitlich flexibler zu organisieren.

Fazit

Arbeitsmedizin ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Sie unterstützt Unternehmen dabei, arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen systematisch zu berücksichtigen, und gibt Beschäftigten die Möglichkeit, gesundheitliche Fragen im Zusammenhang mit ihrer Arbeit fachärztlich zu besprechen.

Für Unternehmen, die eine flexible Lösung benötigen, bietet das Deutsche Zentrum für Arbeitsmedizin eine bundesweite, ungebundene und vollständig online organisierbare Betreuung an – bei geeigneten Leistungen auch mehrsprachig.

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