Direktantwort: Nein. Eine G25-Eignungsbeurteilung ersetzt nicht die Untersuchungen und Nachweise, die für einen LKW-Führerschein nach der Fahrerlaubnis-Verordnung erforderlich sind. Wer die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE oder C1E erwerben oder verlängern möchte, benötigt dafür die entsprechenden ärztlichen und augenärztlichen beziehungsweise sehtauglichkeitsbezogenen Nachweise.
Warum reicht die G25-Eignungsbeurteilung nicht für den LKW-Führerschein?
Die G25-Eignungsbeurteilung ist eine arbeitsbezogene Eignungsbeurteilung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten. Sie dient dazu, die gesundheitliche Eignung einer Person für eine konkrete Tätigkeit im Betrieb zu beurteilen.
Der LKW-Führerschein verfolgt dagegen einen anderen Zweck. Hier geht es um die Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr mit bestimmten Fahrerlaubnisklassen. Dafür gelten die Anforderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Deshalb sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwei Dinge klar voneinander trennen:
- G25-Eignungsbeurteilung: Eignung für eine konkrete betriebliche Tätigkeit
- Untersuchung für den LKW-Führerschein: gesundheitliche Voraussetzungen für die entsprechende Fahrerlaubnis
Eine vorhandene G25-Bescheinigung bedeutet daher nicht automatisch, dass die für den LKW-Führerschein erforderlichen Nachweise vorliegen.
Welche Untersuchung braucht man für den LKW-Führerschein?
Für die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE und C1E gelten besondere gesundheitliche Anforderungen. Im Rahmen des Fahrerlaubnisverfahrens ist unter anderem eine ärztliche Untersuchung erforderlich.
Darüber hinaus muss das Sehvermögen entsprechend den Anforderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung überprüft und nachgewiesen werden.
Wer einen LKW-Führerschein beantragen oder verlängern möchte, sollte deshalb bereits bei der Terminvereinbarung ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Untersuchung für die entsprechende Fahrerlaubnisklasse benötigt wird.
Wichtig: Die Inhalte einer G25-Eignungsbeurteilung sollten nicht einfach mit den Anforderungen für einen LKW-Führerschein gleichgesetzt werden.
Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
Wenn Sie einen LKW-Führerschein beantragen oder verlängern möchten, sollten Sie nicht einfach eine G25 buchen und davon ausgehen, dass damit alle Anforderungen erfüllt sind.
Prüfen Sie stattdessen, welche Unterlagen die zuständige Fahrerlaubnisbehörde für Ihren konkreten Antrag verlangt. Bei den Klassen C, C1, CE und C1E gelten besondere Anforderungen.
Wenn zusätzlich eine G25-Eignungsbeurteilung für Ihre berufliche Tätigkeit erforderlich ist, handelt es sich um einen separaten Vorgang.
Welche Rolle spielt die G25 im Betrieb?
Die G25-Eignungsbeurteilung kann für Unternehmen insbesondere dann relevant sein, wenn Beschäftigte Fahrzeuge führen, Maschinen steuern oder sicherheitsrelevante Überwachungstätigkeiten übernehmen.
Dabei sollte immer die konkrete Tätigkeit betrachtet werden. Ein Mitarbeiter, der einen LKW im öffentlichen Straßenverkehr fährt, hat beispielsweise andere Anforderungen als eine Person, die ausschließlich innerbetrieblich ein Fahrzeug oder eine Maschine bedient.
Die G25 ist deshalb nicht als pauschales „Tauglichkeitssiegel“ für sämtliche Fahrertätigkeiten zu verstehen.
Fazit
Die G25-Eignungsbeurteilung reicht nicht aus, um die Anforderungen für einen LKW-Führerschein zu erfüllen. Sie dient einem anderen Zweck: der Beurteilung der Eignung für eine konkrete betriebliche Fahr-, Steuer- oder Überwachungstätigkeit.
Für den LKW-Führerschein gelten dagegen die Vorgaben des Fahrerlaubnisrechts. Wer eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE oder C1E erwerben oder verlängern möchte, sollte deshalb die dafür vorgeschriebenen Untersuchungen und Nachweise separat durchführen lassen.





