G25-Eignungsbeurteilung nicht bestanden – was tun?

Eine G25-Eignungsbeurteilung nicht bestanden zu haben, bedeutet nicht automatisch, dass das Arbeitsverhältnis endet oder eine Tätigkeit dauerhaft ausgeschlossen ist. Entscheidend ist, warum die Eignung für die konkrete Fahr-, Steuer- oder Überwachungstätigkeit nicht festgestellt wurde und welche Anforderungen am Arbeitsplatz gelten. Je nach Situation können weitere Abklärungen, Einschränkungen oder eine erneute Beurteilung infrage kommen.

Was bedeutet eine G25-Eignungsbeurteilung?

Eine G25-Eignungsbeurteilung bezeichnet die Eignungsbeurteilung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten. Die frühere G25-Systematik wurde inzwischen durch die aktuellen DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen abgelöst.

Eine Eignungsbeurteilung ist die Bewertung, ob eine Person die gesundheitlichen und persönlichen Voraussetzungen für eine bestimmte Tätigkeit erfüllt. Dabei wird immer die konkrete Tätigkeit mit ihren jeweiligen Anforderungen betrachtet.

Wichtig ist die Abgrenzung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge: Eine Eignungsbeurteilung und arbeitsmedizinische Vorsorge verfolgen unterschiedliche Ziele. Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient insbesondere dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten und ist nicht dazu gedacht, die gesundheitliche Eignung für eine berufliche Tätigkeit festzustellen.

Was passiert, wenn die G25-Eignungsbeurteilung nicht bestanden wurde?

Ein negatives Ergebnis sollte zunächst genau eingeordnet werden. „Nicht geeignet“ bedeutet nicht automatisch, dass eine Person generell arbeitsunfähig ist oder keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen kann.

Entscheidend ist vielmehr, für welche konkrete Tätigkeit die Eignung nicht festgestellt wurde und aus welchem Grund.

Für Beschäftigte sind deshalb vor allem folgende Fragen wichtig:

  • Für welche Tätigkeit wurde die Eignung nicht festgestellt?
  • Welche gesundheitliche oder funktionelle Einschränkung war ausschlaggebend?
  • Ist die Einschränkung voraussichtlich vorübergehend oder dauerhaft?
  • Kann die Tätigkeit unter bestimmten Bedingungen weiterhin ausgeübt werden?
  • Ist eine weitere medizinische Abklärung sinnvoll?
  • Kommt eine andere Tätigkeit mit einem passenden Anforderungsprofil infrage?

 

Für Arbeitgeber steht dagegen die Sicherheit im Vordergrund. Wenn eine erforderliche Eignung für eine sicherheitsrelevante Tätigkeit nicht festgestellt wurde, sollte die betreffende Tätigkeit nicht einfach unverändert übertragen werden.

Wichtig: Eine negative Eignungsbeurteilung ist keine allgemeine Aussage über die Arbeitsfähigkeit einer Person.

Welche Gründe können zu einem negativen Ergebnis führen?

Die möglichen Gründe hängen immer von der jeweiligen Tätigkeit und ihrem Anforderungsprofil ab. Bei Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten können beispielsweise das Seh- oder Hörvermögen, körperliche Fähigkeiten oder bestimmte kognitive Anforderungen eine Rolle spielen.

Auch die Anforderungen an die Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit können je nach Tätigkeit relevant sein.

Ein auffälliger Befund bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine Person für die Tätigkeit ungeeignet ist. Entscheidend ist die Gesamtbewertung im Zusammenhang mit den tatsächlichen Anforderungen des Arbeitsplatzes.

Deshalb gibt es auch keine pauschale Liste von Erkrankungen oder Befunden, die automatisch zu einem negativen Ergebnis führen.

Was können Beschäftigte nach einer nicht bestandenen G25-Eignungsbeurteilung tun?

Nach einem negativen Ergebnis ist es sinnvoll, zunächst Ruhe zu bewahren und das Ergebnis nachvollziehbar zu klären.

Beschäftigte sollten insbesondere herausfinden:

  • Was wurde konkret festgestellt?
  • Welche Anforderung der Tätigkeit ist davon betroffen?
  • Ist eine zusätzliche fachärztliche Abklärung möglich oder sinnvoll?
  • Kann die Eignung unter bestimmten Voraussetzungen gegeben sein?
  • Ist zu einem späteren Zeitpunkt eine erneute Beurteilung möglich?

 

Eine erneute Beurteilung sollte dabei nicht lediglich als Versuch verstanden werden, ein negatives Ergebnis „wegzubekommen“. Sinnvoll ist sie insbesondere dann, wenn sich die Voraussetzungen verändert haben oder ein zuvor unklarer Befund weiter abgeklärt wurde.

Bei individuellen medizinischen Fragen kann eine Beratung durch eine Arbeitsmedizinerin oder einen Arbeitsmediziner sinnvoll sein. Bei arbeitsrechtlichen Fragen kann zusätzlich eine Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht erforderlich sein.

Kann eine erneute Beurteilung sinnvoll sein?

Ja, eine erneute Eignungsbeurteilung kann unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sein.

Fazit

Eine G25-Eignungsbeurteilung nicht bestanden zu haben, bedeutet nicht automatisch das Ende der bisherigen beruflichen Tätigkeit. Entscheidend sind die konkrete Tätigkeit, die festgestellte Einschränkung und die Frage, ob sich daraus tatsächlich eine fehlende Eignung für den jeweiligen Arbeitsplatz ergibt.

Beschäftigte sollten das Ergebnis zunächst genau verstehen und gegebenenfalls weitere medizinische Abklärungen vornehmen lassen. Arbeitgeber sollten prüfen, welche Anforderungen die Tätigkeit stellt und ob eine sichere Beschäftigung weiterhin möglich ist.

In bestimmten Fällen kann eine erneute Eignungsbeurteilung sinnvoll sein. Wichtig ist dabei immer eine individuelle Betrachtung statt einer pauschalen Bewertung.

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