Was bei der Einstellung neuer Mitarbeiter wichtig ist!

Die G25-Eignungsbeurteilung kann bei bestimmten Tätigkeiten eine wichtige Rolle spielen, ist aber nicht automatisch bei jeder Neueinstellung erforderlich. Entscheidend sind die konkreten Anforderungen des Arbeitsplatzes, mögliche Gefährdungen sowie eine dafür bestehende rechtliche Grundlage. Arbeitgeber sollten deshalb bereits vor der Einstellung prüfen, welche arbeitsmedizinischen Maßnahmen für die vorgesehene Tätigkeit tatsächlich notwendig sind.

Wann ist eine G25-Eignungsbeurteilung bei einer Neueinstellung relevant?

Eine G25-Eignungsbeurteilung kann insbesondere dann relevant werden, wenn die geplante Tätigkeit das sichere Führen, Steuern oder Überwachen von Arbeitsmitteln oder Fahrzeugen beinhaltet.

Typische Beispiele können Tätigkeiten sein, bei denen Beschäftigte beispielsweise:

  • Fahrzeuge oder Flurförderzeuge führen,
  • Maschinen oder technische Anlagen steuern,
  • bestimmte Überwachungsaufgaben übernehmen,
  • aufgrund ihrer Tätigkeit eine besondere Verantwortung für die Sicherheit anderer Personen tragen.

Ob tatsächlich eine Eignungsbeurteilung erforderlich ist, lässt sich jedoch nicht allein anhand der Berufsbezeichnung entscheiden. Maßgeblich sind die konkreten Arbeitsbedingungen und Anforderungen am Arbeitsplatz.

Für Arbeitgeber bedeutet das: Nicht einfach pauschal jede neue Mitarbeiterin und jeden neuen Mitarbeiter zu einer entsprechenden Untersuchung schicken. Zunächst sollte geklärt werden, welche Tätigkeit ausgeübt wird, welche Gefährdungen bestehen und auf welcher Grundlage eine Eignungsbeurteilung erfolgen soll.

Welche Rolle spielt die Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Grundlage für die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie beschreibt unter anderem, welchen Gefährdungen Beschäftigte an ihrem jeweiligen Arbeitsplatz ausgesetzt sein können.

Bei der Vorbereitung einer Neueinstellung sollte deshalb geprüft werden:

  1. Welche konkreten Aufgaben übernimmt die neue Person?
  2. Welche Arbeitsmittel und Fahrzeuge werden eingesetzt?
  3. Bestehen besondere körperliche oder psychische Anforderungen?
  4. Können bei einer Fehlbedienung Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden?
  5. Ist für die Eignungsbeurteilung eine entsprechende Rechtsgrundlage vorhanden?
  6. Welche arbeitsmedizinische Vorsorge ist unabhängig davon erforderlich?

Diese Prüfung hilft dabei, Eignungsfragen und Vorsorge korrekt voneinander zu trennen.

Was müssen Arbeitgeber bei der Einstellung neuer Mitarbeiter beachten?

Bei einer Neueinstellung sollten Arbeitgeber arbeitsmedizinische Anforderungen möglichst frühzeitig in den Einstellungsprozess einplanen.

Eine praktische Vorgehensweise kann so aussehen:

  1. Tätigkeit analysieren:
    Zunächst wird festgestellt, welche Aufgaben die neue Person tatsächlich übernehmen soll.
  2. Gefährdungen prüfen:
    Anschließend wird betrachtet, welche Gefährdungen und besonderen Anforderungen mit der Tätigkeit verbunden sind.
  3. Vorsorge und Eignung unterscheiden:
    Es wird geklärt, ob arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich, angeboten oder auf Wunsch des Beschäftigten durchzuführen ist und ob zusätzlich eine Eignungsbeurteilung auf einer eigenständigen Grundlage erforderlich sein kann.
  4. Betriebsärztliche Beratung einbeziehen:
    Bei Unsicherheiten sollte der Arbeitgeber die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt einbeziehen.
  5. Beschäftigte informieren:
    Die betroffene Person sollte wissen, welchem Zweck eine arbeitsmedizinische Maßnahme dient und welche Bedeutung das Ergebnis hat.

Gerade bei Neueinstellungen verhindert eine frühzeitige Abstimmung, dass arbeitsmedizinische Anforderungen erst kurz vor dem geplanten Tätigkeitsbeginn berücksichtigt werden.

Wann sollten Arbeitgeber fachliche Unterstützung einholen?

Eine arbeitsmedizinische Beratung ist besonders sinnvoll, wenn nicht eindeutig feststeht, welche Anforderungen mit einer Tätigkeit verbunden sind oder ob neben der arbeitsmedizinischen Vorsorge eine Eignungsbeurteilung erforderlich sein kann.

Das Deutsche Zentrum für Arbeitsmedizin unterstützt Unternehmen bei der arbeitsmedizinischen Betreuung und bei der Einordnung arbeitsmedizinischer Fragestellungen. Gerade bei Neueinstellungen kann eine frühzeitige Abstimmung dazu beitragen, Prozesse strukturiert und passend zur jeweiligen Tätigkeit aufzusetzen.

Fazit

Bei der Einstellung neuer Mitarbeiter sollten Arbeitgeber arbeitsmedizinische Anforderungen frühzeitig berücksichtigen. Eine G25-Eignungsbeurteilung ist dabei nicht pauschal für jede Neueinstellung erforderlich, sondern kommt abhängig von Tätigkeit, Gefährdung und rechtlicher Grundlage in Betracht.

Besonders wichtig ist die klare Trennung zwischen Eignungsbeurteilung und arbeitsmedizinischer Vorsorge. Wer die konkrete Tätigkeit analysiert, die Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt und die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt frühzeitig einbindet, schafft eine gute Grundlage für einen rechtssicheren und strukturierten Einstellungsprozess.

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