Die G37-Bildschirmvorsorge bezeichnet die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten. Sie bezweckt, arbeitsbedingte gesundheitliche Beschwerden frühzeitig zu erkennen, Beschäftigte individuell zu beraten und Hinweise für geeignete Schutzmaßnahmen zu gewinnen. Rechtlich handelt es sich bei Bildschirmarbeit grundsätzlich um Angebotsvorsorge und nicht um eine Eignungsuntersuchung.
Wer täglich am Computer, Laptop oder an anderen Bildschirmgeräten arbeitet, verbringt einen erheblichen Teil seiner Arbeitszeit mit visuellen und körperlichen Anforderungen. Genau hier setzt die arbeitsmedizinische Vorsorge an: Sie betrachtet nicht nur das Sehvermögen, sondern auch die Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit.
Was bezweckt die G37-Bildschirmvorsorge?
Die G37-Bildschirmvorsorge soll Beschäftigte bei Bildschirmtätigkeiten gesundheitlich unterstützen und mögliche arbeitsbedingte Beschwerden frühzeitig erkennen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Augen und Sehvermögen, aber auch Beschwerden, die mit der konkreten Arbeitsgestaltung zusammenhängen können.
G37-Bildschirmvorsorge ist die im betrieblichen Alltag weiterhin häufig verwendete Bezeichnung für arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten. Die Bezeichnung „G37“ stammt aus dem früheren DGUV-Grundsatz „Bildschirmarbeitsplätze“. Heute wird fachlich zunehmend von arbeitsmedizinischer Vorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten gesprochen.
Der eigentliche Zweck ist nicht, festzustellen, ob jemand für einen Arbeitsplatz „geeignet“ ist. Arbeitsmedizinische Vorsorge ist von Eignungsuntersuchungen abzugrenzen. Bei der Vorsorge geht es vielmehr darum, die Gesundheit der Beschäftigten im Zusammenhang mit ihren Arbeitsbedingungen zu schützen und zu fördern.
Warum ist die Bildschirmvorsorge für Beschäftigte wichtig?
Für Beschäftigte bietet die Vorsorge die Möglichkeit, gesundheitliche Fragen im Zusammenhang mit der Bildschirmarbeit ärztlich zu besprechen. Dazu gehören beispielsweise Sehbeschwerden, Ermüdungserscheinungen oder andere Beschwerden, bei denen ein Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen geprüft werden sollte.
Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge können unter anderem folgende Aspekte eine Rolle spielen:
- Beschwerden beim längeren Arbeiten am Bildschirm
- Schwierigkeiten beim Sehen im Nah- oder Fernbereich
- Augenbeschwerden oder visuelle Ermüdung
- individuelle Fragen zur vorhandenen Sehhilfe
- Belastungen durch Beleuchtung oder Blendung
- ergonomische Bedingungen am Arbeitsplatz
- individuelle Besonderheiten bei der Bildschirmarbeit
Beschäftigte sollten Beschwerden oder Auffälligkeiten möglichst offen im ärztlichen Beratungsgespräch ansprechen. Die arbeitsmedizinische Vorsorge ersetzt dabei keine notwendige augenärztliche oder andere fachärztliche Behandlung.
Was bringt die G37-Bildschirmvorsorge Arbeitgebern?
Für Arbeitgeber ist die Vorsorge ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie ergänzt die Gefährdungsbeurteilung und unterstützt Unternehmen dabei, die Arbeitsbedingungen ihrer Beschäftigten gesundheitsgerecht zu gestalten.
Der Nutzen geht dabei über die einzelne Mitarbeiterin oder den einzelnen Mitarbeiter hinaus. Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge können Hinweise darauf geben, ob bestehende Arbeitsschutzmaßnahmen ausreichend sind oder angepasst werden sollten. Dabei bleibt die ärztliche Schweigepflicht gewahrt.
Für Unternehmen ergeben sich insbesondere folgende Vorteile:
- Arbeitsschutz unterstützen: Die Vorsorge ergänzt die bestehenden Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes.
- Gesundheitsbeschwerden frühzeitig thematisieren: Beschäftigte erhalten einen geeigneten Rahmen, um gesundheitliche Fragen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit anzusprechen.
- Arbeitsplätze weiterentwickeln: Hinweise aus der Vorsorge können Anlass sein, Arbeitsplatzgestaltung, Beleuchtung oder ergonomische Bedingungen zu überprüfen.
- Vorsorge strukturiert organisieren: Arbeitgeber können die arbeitsmedizinische Vorsorge in ihre betrieblichen Prozesse integrieren.
- Beschäftigten ein Gesundheitsangebot machen: Die Vorsorge zeigt, dass der Arbeitgeber die gesundheitlichen Belange der Beschäftigten ernst nimmt.
Damit ist die Bildschirmvorsorge sowohl eine Maßnahme für die Beschäftigtengesundheit als auch ein Baustein einer strukturierten betrieblichen Gesundheits- und Arbeitsschutzorganisation.
Wann muss der Arbeitgeber die Bildschirmvorsorge anbieten?
Die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten ist grundsätzlich als Angebotsvorsorge vorgesehen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Angebot und Verpflichtung zur Teilnahme: Der Arbeitgeber muss die Vorsorge anbieten. Beschäftigte sind bei einer Angebotsvorsorge grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, das Angebot wahrzunehmen.
Welche konkreten Vorsorgeanlässe und organisatorischen Maßnahmen im Einzelfall relevant sind, hängt von der Gefährdungsbeurteilung und den tatsächlichen Arbeitsbedingungen ab. Eine pauschale Aussage wie „jeder Bildschirmarbeitsplatz erfordert automatisch dieselbe Untersuchung“ greift deshalb zu kurz.
Welche Rolle spielt eine Bildschirmarbeitsplatzbrille?
Eine spezielle Sehhilfe für die Bildschirmarbeit ist nicht automatisch Bestandteil jeder Vorsorge. Ergibt die arbeitsmedizinische Vorsorge, dass eine spezielle Sehhilfe erforderlich ist und normale Sehhilfen für die Tätigkeit nicht geeignet sind, kann eine entsprechende Bildschirmarbeitsplatzbrille notwendig werden.
Entscheidend ist die individuelle arbeitsmedizinische Beurteilung und nicht allein die Tatsache, dass jemand regelmäßig am Bildschirm arbeitet.
Wie lässt sich die Vorsorge digital organisieren?
Digitale Arbeitsmedizin kann insbesondere für Unternehmen mit verteilten Teams, Homeoffice-Arbeitsplätzen oder vielen Beschäftigten organisatorische Vorteile bieten.
Das Deutsche Zentrum für Arbeitsmedizin bietet eine digitale Lösung für die Bildschirmvorsorge an. Beschäftigte können die Vorsorge nach Angaben des Anbieters digital und bundesweit durchführen. Die Lösung ist zudem ohne vorherige Terminvereinbarung nutzbar und wird in verschiedenen Sprachen angeboten.
Das kann insbesondere für Unternehmen interessant sein, deren Beschäftigte an unterschiedlichen Standorten arbeiten oder regelmäßig im Homeoffice tätig sind. Auch für international zusammengesetzte Teams kann ein mehrsprachiges Angebot die Organisation vereinfachen.
Fazit
Die G37-Bildschirmvorsorge dient dazu, die Gesundheit von Beschäftigten bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten zu unterstützen. Sie ermöglicht es, gesundheitliche Beschwerden frühzeitig anzusprechen, das Sehvermögen zu berücksichtigen und mögliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen zu erkennen. Für Arbeitgeber ist sie zugleich ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Wer die Bildschirmvorsorge möglichst unkompliziert organisieren möchte, kann auf digitale arbeitsmedizinische Angebote zurückgreifen. Das Deutsche Zentrum für Arbeitsmedizin bietet eine bundesweit einsetzbare digitale Lösung ohne vorherige Terminvereinbarung und in verschiedenen Sprachen an.





