G25-Eignungsbeurteilung: Inhalte erklärt

G25-Eignungsbeurteilung ist eine arbeitsmedizinische Eignungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Fahr-, Steuer- oder Überwachungsaufgaben. Beim beschriebenen Online-Ablauf gehören Anamnesebogen, Sehtest, Farbtest und Hörtest dazu. Bei Bedarf kann ein ärztliches Gespräch erfolgen. Ein Bluttest ist kein regulärer Bestandteil dieses Ablaufs.

Was ist eine G25-Eignungsbeurteilung?

Eine G25-Eignungsbeurteilung beurteilt, ob eine Person die gesundheitlichen Voraussetzungen für bestimmte berufliche Tätigkeiten erfüllt. Im Mittelpunkt stehen dabei gesundheitliche Anforderungen, die für die sichere Ausübung der jeweiligen Tätigkeit relevant sind.

Der Begriff „G25“ wird in der betrieblichen Praxis weiterhin häufig verwendet. Wichtig ist jedoch die fachliche Unterscheidung zwischen einer Eignungsbeurteilung und der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Eine Eignungsbeurteilung beantwortet die Frage, ob eine Person für eine konkrete berufliche Tätigkeit geeignet ist. Arbeitsmedizinische Vorsorge verfolgt dagegen einen präventiven Ansatz und dient insbesondere dem Schutz der Gesundheit bei arbeitsbedingten Gefährdungen.

Für Arbeitgeber ist diese Unterscheidung wichtig. Eine Eignungsbeurteilung sollte nicht pauschal mit einer arbeitsmedizinischen Vorsorge gleichgesetzt werden.

Was wird bei der G25-Eignungsbeurteilung geprüft?

Bei der hier beschriebenen G25-Eignungsbeurteilung werden ein Anamnesebogen, ein Sehtest, ein Farbtest und ein Hörtest durchgeführt. Bei Bedarf kann anschließend ein ärztliches Gespräch angeboten werden.

  • Anamnesebogen

Zu Beginn werden gesundheitlich relevante Angaben über einen Anamnesebogen erfasst. Dabei geht es darum, Informationen zu gewinnen, die für die Beurteilung der jeweiligen Tätigkeit relevant sein können.

  • Sehtest

Ein Sehtest gehört zum Ablauf der G25-Eignungsbeurteilung. Das Sehvermögen kann bei Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten eine wichtige Rolle spielen.

  • Farbtest

Neben dem allgemeinen Sehen wird auch das Farbsehen betrachtet. Der Farbtest kann insbesondere dann relevant sein, wenn bei der beruflichen Tätigkeit Farben oder farblich gekennzeichnete Signale eine Rolle spielen.

Der Test ergänzt damit die Prüfung des Sehvermögens.

  • Hörtest

Auch das Hörvermögen ist Bestandteil des beschriebenen Ablaufs. Gerade bei Tätigkeiten, bei denen akustische Signale, Warnhinweise oder die Kommunikation mit anderen Personen wichtig sind, kann das Hörvermögen für die sichere Tätigkeit von Bedeutung sein.

  • Ärztliches Gespräch bei Bedarf

Nicht jeder Ablauf erfordert automatisch ein ausführliches ärztliches Gespräch. Wenn sich aus dem Anamnesebogen oder den Testergebnissen Fragen ergeben, kann bei Bedarf ein ärztliches Gespräch angeboten werden.

Dabei können medizinische Auffälligkeiten oder offene Fragen individuell betrachtet werden. Die abschließende Beurteilung richtet sich immer nach dem jeweiligen Einzelfall und den Anforderungen der Tätigkeit.

Wie läuft die G25-Eignungsbeurteilung online ab?

Die Online-Durchführung umfasst die digitale Erfassung der relevanten Angaben sowie die vorgesehenen Seh-, Farb- und Hörtests. Beim Deutschen Zentrum für Arbeitsmedizin kann die Durchführung ohne klassische Terminvergabe organisiert werden.

Der Ablauf lässt sich für Beschäftigte einfach zusammenfassen:

  1. Digitale Anmeldung beziehungsweise Zuweisung: Die Eignungsbeurteilung wird online organisiert.
  2. Anamnesebogen: Die relevanten gesundheitlichen Angaben werden erfasst.
  3. Sehtest: Das Sehvermögen wird geprüft.
  4. Farbtest: Das Farbsehen wird getestet.
  5. Hörtest: Das Hörvermögen wird überprüft.
  6. Ärztliches Gespräch bei Bedarf: Bei offenen Fragen oder auffälligen Ergebnissen kann eine ärztliche Beratung beziehungsweise ein Gespräch angeboten werden.
  7. Auswertung: Die Ergebnisse werden ausgewertet und die weitere Vorgehensweise festgelegt.

Welche Vorteile bietet die Online-Durchführung?

Für Beschäftigte kann die digitale Durchführung vor allem organisatorische Vorteile bieten. Ein klassischer Termin vor Ort ist im beschriebenen Ablauf nicht erforderlich.

Für Unternehmen ergeben sich weitere Vorteile:

  • Online-Durchführung ohne klassische Terminvergabe
  • Bundesweites Angebot
  • Mehrere verfügbare Sprachen
  • Eigener Portalzugang für Unternehmen
  • Zentrale Organisation der Eignungsbeurteilungen
  • Digitale Abwicklung für Beschäftigte

Gerade bei Unternehmen mit mehreren Standorten oder Beschäftigten an unterschiedlichen Einsatzorten kann eine zentrale digitale Organisation den Verwaltungsaufwand reduzieren.

Das Deutsche Zentrum für Arbeitsmedizin bietet Unternehmen hierfür einen eigenen Portalzugang. So können Eignungsbeurteilungen zentral und digital organisiert werden.

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