Erfahren Sie, wann die arbeitsmedizinischen Untersuchungen G20, G25 und G37 erforderlich sind.

Praxiswissen für Zeitarbeitsunternehmen: Pflichten, Inhalte und rechtliche Grundlagen.

In der Zeitarbeit kommen Mitarbeitende in unterschiedlichsten Einsatzbereichen zum Tragen – von der Lagerlogistik über das Bauwesen bis hin zur Industrie. Umso wichtiger ist es, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Ein zentraler Baustein dabei: die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, insbesondere G20, G25 und G37.

Deutsches Zentrum für Arbeitsmedizin 

G20 – Lärm: Schutz bei hoher Geräuschbelastung

Die G20-Untersuchung betrifft alle Mitarbeitenden, die regelmäßig erhöhter Lärmbelastung ausgesetzt sind – etwa in der Metallverarbeitung, in der Logistik (z. B. durch Maschinen oder Gabelstapler) oder auf Baustellen.

Ziel: Frühzeitiges Erkennen von Hörschäden und Schutz der Mitarbeitenden durch passende Schutzmaßnahmen wie Gehörschutz.

Wann erforderlich?

  • Bei einem Tages-Lärmexpositionspegel ab 85 dB(A)
  • Bei Tätigkeiten mit starkem Lärm im Arbeitsumfeld
G25 – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten

Die G25-Untersuchung wird bei Tätigkeiten mit besonderer Verantwortung für die Sicherheit anderer Menschen durchgeführt – insbesondere beim Führen von Fahrzeugen, Flurförderzeugen (z. B. Stapler), Kranen oder Überwachungseinrichtungen.

Ziel: Feststellung der körperlichen und geistigen Eignung – z. B. Seh- und Reaktionsfähigkeit, Gleichgewichtssinn, Herz-Kreislauf-Belastbarkeit.

Typische Einsatzbereiche in der Zeitarbeit:

  • Lager & Logistik (Gabelstaplerfahrer)
  • Bau & Industrie (Kranführer, Maschinenbediener)

Wann erforderlich?

  • Vor erstmaliger Tätigkeit (Vorsorge bei Eignungszweifel)
G37 – Bildschirmarbeit: Vorsorge bei Tätigkeiten am PC

Die G37-Untersuchung betrifft Beschäftigte, die regelmäßig mehr als 3 Stunden täglich am Bildschirm arbeiten – also typischerweise Bürokräfte, Disponenten, kaufmännisches Personal oder Sachbearbeiter im Kundenservice.

Ziel: Erkennung und Vermeidung von Beschwerden durch Bildschirmarbeit, etwa Augenprobleme, Muskelverspannungen oder Fehlhaltungen.

Was wird untersucht?

  • Sehfähigkeit
  • Haltung, Bewegungsapparat
  • Ergonomieberatung

Wann sinnvoll?

  • Bei regelmäßigem Arbeiten am Bildschirm
  • Als Angebotsvorsorge (freiwillig, aber empfohlen)
Arbeitgeberpflichten in der Zeitarbeit: Was Sie beachten müssen

Als Zeitarbeitsunternehmen sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden arbeitsmedizinisch betreuen zu lassen – auch wenn der Einsatzort bei einem Kundenunternehmen liegt. Besonders bei G-Untersuchungen gilt:

  • Die Veranlassungspflicht liegt beim Arbeitgeber.
  • Die Untersuchung muss vor Tätigkeitsaufnahme erfolgen.
  • Ergebnisse sind vertraulich – die Tauglichkeit wird bescheinigt, nicht die Diagnose.
Fazit: G20, G25 und G37 – mehr Sicherheit, weniger Ausfall

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind keine bürokratische Pflicht, sondern aktiver Gesundheitsschutz. Insbesondere in der Zeitarbeit mit häufig wechselnden Einsatzorten und Tätigkeiten ist die sorgfältige medizinische Betreuung unerlässlich. Mit den richtigen Untersuchungen – G20, G25 und G37 – schaffen Sie Klarheit, Sicherheit und Vertrauen.

Unser Tipp: Melden Sie sich oder Ihre Mitarbeiter noch heute zur G20, G25 oder G37 Untersuchung an!

 

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