AGB (09/2024)
DZA GmbH, Königstr. 57, 47051 Duisburg
1. Allgemeines
Die DZA GmbH, Königstr. 57, 47051 Duisburg (nachfolgend „DZA“ genannt), bietet Dienstleistungen im Bereich der Arbeitsmedizin an, insbesondere Grunduntersuchungen für Mitarbeiter von Unternehmen (nachfolgend „Kunde“ genannt). Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der DZA und dem Kunden sowie die Haftungsbeschränkungen der DZA.
2. Gültigkeit der Grunduntersuchungen
Die von der DZA durchgeführten Grunduntersuchungen sind für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Untersuchungsdatum gültig. Es wird dem Kunden dringend empfohlen, nach Ablauf dieses Zeitraums eine erneute Untersuchung bei einem Betriebsarzt durchzuführen.
3. Haftungsausschluss
Die DZA übernimmt keine Haftung für Unfälle, Verletzungen oder sonstige Schäden, die im Zusammenhang mit der Arbeit des Mitarbeiters auftreten. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt ausschließlich beim Arbeitgeber (Kunde). Der Kunde ist sich bewusst, dass die von der DZA durchgeführte Untersuchung keine ärztliche Untersuchung darstellt und lediglich als ergänzende Maßnahme zum betrieblichen Arbeitsschutz dient.
4. Datenverarbeitung
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die persönlichen Daten der Mitarbeiter elektronisch an die DZA übermittelt, dort verarbeitet und gespeichert werden. Die DZA verpflichtet sich, die Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu behandeln und ausschließlich für den Zweck der Durchführung der Grunduntersuchungen zu nutzen.
5. Vergütungsanspruch bei Nichtbestehen der Grunduntersuchung
Sollte ein Mitarbeiter die Grunduntersuchung nicht bestehen, bleibt der Vergütungsanspruch der DZA gegenüber dem Kunden unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung unabhängig vom Ergebnis der Grunduntersuchung zu zahlen.
6. Keine Bindung an Dienstleistungen
Es besteht keine Verpflichtung des Kunden zur Abnahme von weiteren Dienstleistungen der DZA. Der Kunde entscheidet frei, wie viele Grunduntersuchungen benötigt werden und kann diese flexibel buchen. Eine langfristige Bindung an die DZA besteht nicht.
7. Verpflichtung des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die Grunduntersuchungen sorgfältig und gemäß den Anweisungen der DZA mit den Mitarbeitern durchzuführen. Die DZA übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Durchführung der Untersuchungen durch den Kunden oder seine Mitarbeiter entstehen.
8. Verwendung als Referenzkunde und Nutzung von Logos
Mit dem Erwerb unserer Dienstleistungen bestätigt der Kunde automatisch diese AGB und erklärt sich damit einverstanden, dass die DZA GmbH den Kunden als Referenzkunden benennen und dessen Firmenlogo zu Marketingzwecken verwenden darf. Dies schließt die Darstellung des Kundenlogos auf der Webseite der DZA sowie in anderen Werbematerialien ein.
Im Gegenzug ist es dem Kunden gestattet, das Logo der DZA GmbH auf seiner eigenen Webseite zu platzieren. Der Kunde verpflichtet sich, das Logo der DZA GmbH mit der Webseite (https://www.dzarbeitsmedizin.de) zu verlinken. Dabei ist sicherzustellen, dass der Link als „dofollow“ im HTML-Code eingebunden wird, um die Verlinkung für Suchmaschinen sichtbar und nutzbar zu machen.
Diese Vereinbarung zur beiderseitigen Nutzung der Logos tritt automatisch mit der Bestätigung der AGB (bei Kauf einer G-Untersuchung) in Kraft und gilt für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen der DZA GmbH und dem Kunden.
9. Schlussbestimmungen
Diese AGB unterliegen dem deutschen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Duisburg, sofern gesetzlich zulässig. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen der DZA erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.
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